Das Fachverfahren unterstützt verschiedenste Fachabteilungen einer Verwaltung bei der Klärung unterschiedlicher fachverfahrensbezogener sowie fachverfahrensunabhängiger Sachverhalte.
Bei den Fällen im BEV kann es sich sowohl um Personen oder Niederlassungen handeln, die im Zuständigkeitsbereich bereits gemeldet/ansässig sind bzw. um solche, die dort (noch) nicht gemeldet/ansässig sind.
All diese Vorgänge können komfortabel elektronisch erfasst, dokumentiert, bearbeitet und fortgeschrieben werden. Selbstverständlich ist auch eine elektronische Akte angebunden, so dass eine Papierakte entfallen kann.